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Geschrieben von: Administrator   
Sonntag, 31. August 2008 um 14:19


Effizienz ständestaatlicher versus fürstenstaatlicher Verwaltung und Wirtschaft zur Zeit der Aufklärung im Kurfürstentum Köln

Beitrag von Frau Rechtsanwältiin Janine Redmer zur Festschrift für die Herren Prof. Nikolaus Jaworsky und Prof. Dr. Fritjof Wagner. Der Studienbereich Verwaltungsrecht der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ehrte mit der Festschrift seine beiden Gründungsmitglieder. Herausgeber: Professor Dr. Roman Loeser für den Studienbereich Verwaltungsrecht, Brühl 2005. Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

Gliederung des Festbeitrages

I. Einleitung
II. Die Zeit der Aufklärung als gesamteuropäische Bewegung und ihre politischen und wirtschaftlichen Konsequenzen
III. Die politischen Verhältnisse zur Regierungszeit des Kölner Kurfürsten Clemens August (1723 – 1761)
IV. Verwaltung und Wirtschaft im Kurfürstentum Köln zur Zeit des Er-zbischofs Clemens August

Bei der Überlegung, welchen Beitrag ich den beiden Jubilaren zu ihrem 65. Geburtstag widmen könnte, hatte ich mich bereits für ein Beispiel aus der Verwaltungspraxis entschieden. Die Tatsache jedoch, daß die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vor nun 25 Jahren in Brühl eröffnet wurde, erweckte in mir den Wunsch, die Leser des Beitrages gleichzeitig ein wenig mit der Geschichte dieser Stadt bzw. ihren bedeutendsten Vertretern – neben Max Ernst – vertraut zu machen, den Kurfürsten.



Diese residierten vor allem in ihrer Hauptstadt Bonn, aber auch – nicht zuletzt wegen ihrer großen Jagdleidenschaft und ihrer Repräsentationspflichten – in Brühl und haben diese Stadt durch ihre rege Bautätigkeit bereichert. Das Ergebnis dieser Tätigkeit, das Weltkulturerbe der Schlösser Augustusburg und Falkenlust, macht noch heute einen Großteil des kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Lebens der Stadt aus. Diese Rokoko – Prachtbauten verdankt die Stadt insbesondere dem Wirken des bayrischen Wittelsbachers Clemens August (1723 – 1761). Aus diesem Grunde soll der zeitliche Rahmen des Beitrages vor allem die Regierungszeit dieses Kölner Kurfürsten umfassen, der die Bischofssitze Münster (1719), Paderborn (1719), Köln (1723), Hildesheim (1724) und Osnabrück (1728) in seinem „Bischofsreich“ vereinigte, in dem man ihn auch den „Monsieur de cinq églises“ oder Herrn von „Fünfkirchen“ nannte. Darüber hinaus besaß er als Hochmeister des Deutschen Ordens (seit 1732) erheblichen Territo-rialbesitz in Franken und in den heutigen belgischen Kempenlanden um die ehemalige Ballei Alten Biesen, dem heutigen Aldenbiesen. Diese einmalige, gewaltige Kumulierung geistlich–weltlicher Würden war das Ergebnis bayrischer Familienpolitik, die es auch fertiggebracht hatte, daß die Wittelsbacher von 1583 bis 1761 die Kölner Kurfürsten stellen konnten.

Im vorliegenden Beitrag soll die Effektivität von Wirtschaft und Verwal-tung im Kurfürstentum Köln zur Zeit des Erzbischofs Clemens August in der machtpolitischen Auseinandersetzung fürstenstaatlicher mit stände-staatlichen Machtansprüchen dargestellt werden. Das vergleichsweise kleine Territorium des Kölner Erzbischofs befand sich, innerhalb des in 360 Herrschaftsbereiche (!) zersplitterten Deutschen Reiches, peripher an seiner Westgrenze und war, in der Nähe mächtigerer Nachbarn, zahlreichen Abhängigkeiten und Einschränkungen ausgesetzt. Diese brachten seinem Landesherrn u.a. auch aus diesem Grunde den Beinamen einer „Wetterfahne des Heiligen Römischen Reiches“ ein.

Der Inhalt des vorliegenden Beitrages bezieht sich vorwiegend auf die linksrheinischen Teile des Erzbistums, die von den übrigen, kurfürstlichen Landesteilen in Westfalen getrennt verwaltet wurden (Indigenat) und in denen sich der Kurfürst Clemens August mit Vorliebe aufgehalten hat. Bonn, Brühl und vor allem Köln bieten hinlänglich Material zur Einschätzung der Person des Kurfürsten und seines Handelns. Dem besseren Verständnis der Zeit seien dem Hauptteil des Beitrages einige Gedanken zum politischen Dualismus von Absolutismus und Aufklärung vorangestellt.

I. Die Zeit der Aufklärung als gesamteuropäische Bewegung und ihre politischen und wirtschaftlichen Konsequenzen

Mehrere Generationen lang hatten überspannte religiöse Vorstellungen das Geschick Europas bestimmt und zahllose Opfer gefordert. Nun versuchten die Intellektuellen Europas ab der Mitte des 17. Jahrhunderts die politischen und religiösen Kräfte mit Hilfe der Vernunft (ratio, raison) zu bändigen. An die Stelle des religiösen Pessimismus mit der dauernden Betonung des Memento mori (Gedenke des Sterbens) oder der vanitas der Welt, ihrer Eitelkeit, Nichtigkeit und Vergänglichkeit, die sich nach den schrecklichen Erlebnissen des Dreißigjährigen Krieges eingestellt hatten, trat nun die positive Überzeugung, der Mensch sei von Natur gut – und wenn ihm dieses erst einmal bewußt wäre, dann werde er das Gute auch aus eigenem Antrieb tun! Damit waren die Aufklärung und der Fortschritt geboren. In ganz Europa verwandelte dieser Gedanke die althergebrachten Vorstellungen von Grund auf.

Der Begriff der Aufklärung, nach Kant (1784) „der Ausgang des Men-schen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“, wurde in allen euro-päischen Sprachen verwendet und mit ähnlichen Metaphern versehen. Man sprach von der Zeit des „Enlightenment“, der „lumières“, des „illuminismo“ oder der „ilustración“ in Europa und war davon überzeugt, dass es gelingen würde, die anstehenden Probleme zu lösen, wenn man den Mut aufbringen würde, „sich seines Verstandes ohne die Leitung anderer zu bedienen (Kant).“

Einflussreiche Schriften, in denen Methoden entwickelt wurden, den Ein-satz der Vernunft effektiver zu machen (z.B. das Prinzip des methodischen Zweifels und der systematischen Kritik) oder in welchen erläutert wurde, auf welche Weise sich die Emanzipation der Wissenschaften von der Theologie oder die Naturrechtslehre vom Gesellschaftsvertrag gestalten könnte, erschienen bereits im 17. Jahrhundert.
An der Wende zum 18. Jahrhundert erschienen erstmals wissenschaftliche und philosophische Schriften nicht in Latein sondern in der jeweiligen Muttersprache und wurden danach erst (z.T.) ins Lateinische übersetzt.

In der Aufklärung wurden Themen und Methoden der Zeit von einer stets wachsenden Intellektuellengruppe diskutiert und verbreitet. Zudem wurde auch versucht, die Theorie der Aufklärer in die Praxis umzusetzen und es wurde, als gedanklicher Mittler, ein Netzwerk von Bildungseinrichtungen und Gesellschaften (Akademien, Salons) geschaffen. Zusätzlich wurde angestrebt, Zentren der Kultur und politischen Macht, aber ebenso auch „noch“ ungebildete Schichten der Gesellschaft zu erreichen. Von den Fürstenhöfen, der kirchlichen Hierarchie und den traditionellen Korporationen hoben sich die überall entstehenden Aufklärungszirkel positiv ab. Eine „Verbürgerlichung“ setzte ein und führte zu mehr Natürlichkeit im Verhalten der Menschen. Von der höfischen Kultur hob sich diese deutlich ab.

Aber auch die Politik veränderte sich unter dem Einfluß der neuen Gedan-ken. Die Kabinettskriege, die in unterschiedlichen Bündnissen gegenei-nander geführt wurden, waren keine Vernichtungskriege auf der Grundlage ideologischer Unversöhnlichkeit mehr – wie sie es zur Zeit der Religionskriege des 16. und 17. Jahrhunderts gewesen waren – , sie folgten vielmehr festen Regeln und der Maxime des „europäischen Gleichgewichts“. Dazu balancierten die Fürsten die gegenseitigen Interessen der Mächte aus und kalkulierten pragmatisch die eigenen Möglichkeiten der Einflußnahme und des Gewinns. Zu diesem Zwecke unterhielt der überschaubare Kreis des europäischen Hochadels, der die Geschicke der europäischen Staaten lenkte, an allen bedeutenderen Residenzen Gesandte.

Wie diese, so waren aber auch die Großen der Zeit selbst (Könige, Kur-fürsten, Herzöge usw.) öffentliche Personen, die immer und überall ihren Status repräsentieren und in ihrem Verhalten den zeremoniellen Zwängen gehorchen mußten. Die Vielzahl gesammelter zwischenstaatlicher Verträ-ge, dynastischer Hausgesetze und Regelungen führte zur Publikation von Kompendien „Öffentlichen Europäischen Rechts“.

Hatte man jedoch bisher eine von Gott geschaffene Ordnung vorausgesetzt, so bemühte man sich nun, mit Hilfe des modernen Naturrechtes, die wirklichen, rational erschlossenen Grundsätze des zwischen den Staaten geltenden Rechtes herauszufinden und Normen zu entwickeln. Man nahm an, daß sich die Staaten zu Beginn – gemäß dem Naturrecht – untereinander im Zustand natürlicher Freiheit und Gleichheit befunden hätten und es zwischen ihnen nur wenige vernünftige Grundregeln, aber keine erzwingbaren Rechte oder Pflichten gegeben hätte.

Aber auch zur Zeit der Aufklärung gab es natürlich in den Staaten noch keine Verfassungen im heutigen Sinne. Das Recht war zwar über die Jahr-hunderte gewachsen, aber noch nicht völlig niedergeschrieben und syste-matisiert, die Zuständigkeiten der Rechtsbereiche noch nicht klar gegeneinander abgegrenzt . Öffentliches Recht und Privatrecht ließen sich nicht eindeutig trennen und das in den katholischen Regionen herrschende Kirchenrecht erschwerte den Umgang mit den Gesetzen zusätzlich.

Der Rechtsstatus des Einzelnen innerhalb der geistlichen und weltlichen Territorien war aufgrund der Vielzahl vorhandener Freiheiten und Privile-gien, aber auch ungleichgewichtiger Pflichten, noch sehr unterschiedlich.

Zur Zeit der Aufklärung standen diese verschiedenen, i.d.R. durch die Tradition oder durch herrschaftliche Erlasse legitimierten Rechtsgewohnheiten einer modernen Entwicklung der Staaten im Wege. Sie behinderten die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Reformen in hohem Maße. Somit waren die Art und Weise, in der die Herrscher auf die neuen aufklärerischen Ideen reagierten oder – im Rahmen der noch intakten Ständegesellschaft – reagieren konnten, entscheidend für die weitere Entwicklung der Länder.
Die Fürsten des 18. Jahrhunderts agierten jedoch nicht alle gemäß der neuen idealistischen Ideen der Zeit. Viele blieben auch weiterhin dem traditionellen Herrschaftsverständnis des Absolutismus verhaftet. Aufgrund dieser Ambivalenz politischer Vorstellungen schwankten viele Herrscher zwischen Tradition und Moderne. Es gab lediglich zwei Möglichkeiten: Identifikation mit den modernen Ideen und deren Befürwortung oder deren Ablehnung.
Je mehr die Aufklärer innerhalb der Staaten in Schlüsselpositionen vor-dringen konnten, um so mehr wurden die Mächtigen auch durch sie beeinflußt. Die Schriften der englischen, niederländischen, französischen – von den Fürsten wurde Französisch im 18. Jahrhundert auch in Deutsch-land vorzugsweise gesprochen! – und deutschen Aufklärer legten den Mächtigen eine neue Legitimierung ihrer Gewalt nahe. Man forderte zum einen die Umwandlung des absolutistischen Herrschers in einen aufgeklärten Fürsten und verantwortlichen Vater seines Volkes und zum anderen die Verwirklichung der Gleichheit aller Menschen ungeachtet der bestehenden gesellschaftlichen Stände und Schranken. Entweder verlangte der aufgeklärte Bürger nach dem „Despotismus der Vernunft (»despotisme éclairé«) um die reformhemmenden Mitwirkungs- und Konsensverfahren der Stände, Korporationen oder Zünfte auszuschalten. Er konnte die von der Staatsgewalt durchgeführten Reformen andererseits auch als despotisch völlig ablehnen, weil sie die Mitwirkungsmöglichkeiten zerstörten und setzte sich für mehr »Freiheit«, d.h. politische Partizipation und Kontrolle der Herrschenden ein.

Auf dem Hintergrund der aufklärerischen Schriften konnte Freiheit aber zweierlei bedeuten, entweder die allgemeine, gleiche Freiheit aller Staats-bürger oder aber die ererbte, überkommene Vielzahl der ständisch abge-stuften Freiheiten der Privilegierten. Entsprechend war die Meinung der Bürger geteilt. Die einen verlangten eine Stärkung der Zentralgewalt, die anderen die Beteiligung aller an der Gesetzgebung.

Die meisten Intellektuellen des 18. Jahrhunderts erklärten und definierten sogar das Theater als Instrument der Aufklärung und zur Durchsetzung von Emanzipationsbestrebungen des sich entwickelnden Bürgertums.

Manche Herrscher setzten die neuen Ideen sofort kreativ um oder beteilig-ten sich sogar aktiv an ihrer Weiterentwicklung. Sie begannen sofort mit der Aktivierung der Wirtschaftspolitik nach merkantilistischem Muster und bauten sich zur Begründung, Sicherung und Erweiterung ihrer Macht im Inneren wie nach außen einen weit verzweigten Beamtenapparat auf.

Andere zögerten und begnügten sich z.T. weiterhin mit den Einkünften aus Regalien und Domänen und beschafften sich zur Finanzierung ihrer teuren Hofhaltung und der laufenden Kosten des Staatshaushaltes zusätzliche Subsidien, die sie – oft ohne Berücksichtigung der Folgen für ihre Untertanen oder die politische Großwetterlage – mit den Mächten des 18. Jahrhunderts geschickt aushandelten.

Um die Modernisierung eines Landes aktiv zu betreiben ist es – nach der Lehre des Merkantilismus – notwendig, die wirtschaftlichen Kräfte des Landes so zu entwickeln, daß über die Befriedigung der Bedürfnisse des Landes hinaus ein Überschuß erwirtschaftet werden kann. Man war im 18. Jahrhundert davon überzeugt, daß es auf diese Weise am besten möglich sei, zugleich die materielle Lage der Bevölkerung zu verbessern und dem Fortschritt Bahn zu brechen. Wenn nötig, setzten sich die Staatslenker zu diesem Zwecke zunehmend und zielbewußt über die, eine Landesentwicklung störenden, Gesetze hinweg. Wesentliches Ziel dieses, durch den Calvinismus stark geprägten Systems der staatlich gelenkten Wirtschaft war es, dem Staat die Mittel zur Verfügung zu stellen, die er zum Ausbau seiner Verwaltung , der Finanzierung und Ausrüstung seiner stehenden Heere, für sein Mäzenatentum und zur Befriedigung seiner im 18. Jahrhundert notwendigen Repräsentationspflichten und des dazu notwendigen Umfeldes (fürstliche Prachtentfaltung durch Bauten, Jagden) benötigte.

So bemühte sich die Gewerbepolitik vor allem darum, das Handwerk trotz der andauernden Kriege wiederzubeleben und die handwerkliche Kunstfertigkeit auf ein Niveau anzuheben, das den Qualitätsanforderungen, die für den Export galten, und den Wünschen des Landesherrn genügten.

Neben den Anstrengungen der Herrscher der Territorialstaaten, die in die alten Zunftrechte eingriffen und auch die verbrieften Aufsichtsrechte der Städte zur Seite drängten, bemühte sich auch das Deutsche Reich selbst um eine ausgewogene Gewerbepolitik. Auf Betreiben der Landesherren wurde 1731, nach langen Vorarbeiten, in Gestalt eines Reichsschlusses sogar eine Reichsgewerbeordnung erlassen. In dieser wurden die Zünfte der staatlichen Aufsicht unterstellt und damit zugleich der Einfluß der städtischen Obrigkeit eingeschränkt.
Wir werden später sehen, daß die Wirksamkeit von Reichserlassen aber nur so viel wert war, wie der Wille der Landesfürsten, diese durchzuset-zen.
Neben das Handwerk trat im 18. Jahrhundert als besondere Organisations-form des Gewerbes die Manufaktur, gekennzeichnet als Großbetrieb unter Beibehaltung der handwerklichen Technik. Da sie neben qualifizierten, meist handwerklich ausgebildeten Arbeitskräften auch unqualifizierte Ar-beiter beschäftigten, wurden Manufaktoren in der damaligen Zeit in zahl-reichen Fällen mit Waisen-, Zucht-, Arbeits- und Irrenhäusern verbunden und Landstreicher, Bettler, Waisenkinder und Verbrecher gleichzeitig an-gestellt(!).
Manufakturen wurden von den Landesherren in besonderem Maße geför-dert und z.T. von ihnen selbst angelegt, die meisten allerdings, mit landesherrlich – staatlicher Unterstützung, von privaten Unternehmern errichtet.
Die Notwendigkeit von wirtschaftlichen und sozialen Modernisierungen war in Deutschland in der Nachfolge des Dreißigjährigen Krieges und der Bevölkerungsverluste besonders groß.

Während sich England, die Niederlande, Frankreich und Spanien, also die in der Zeit des 18. Jahrhunderts großen See- und Kolonialmächte konsoli-dierten und eine merkantilistische Abschließungspolitik betreiben konn-ten, hatten der lange Krieg und die Zersplitterung Deutschlands die wirtschaftlichen Verbindungen und Beziehungen zu den Nachbarstaaten weitgehend zerstört. Die wirtschaftliche Einheit der europäischen Welt, die früher – trotz der Zölle und übrigen Handelsschranken – funktioniert hatte, war dahin. Da die andauernden Kriege zu einer Verarmung der deutschen Bevölkerung geführt hatten und die Landesherren von den Ständen nur unter Schwierigkeiten größere Anleihen erhalten konnten, stand in der Zeit des Merkantilismus die Entwicklung des Zoll- und Steuerwesens, ergänzt durch die Reinerträge aus fürstlichen (staatlichen) Betrieben im Vordergrund.








II. Die politischen Verhältnisse zur Regierungszeit des Kölner Kur-fürsten Clemens August (1723 – 1761)

Im Spanischen Erbfolgekrieg (1701 – 1713/14) hatte Frankreich zwar das Elsaß gewonnen, aber seine Hegemonie in Europa war dennoch zerbro-chen. Österreich hatte mit dem Erwerb der südlichen Niederlande und großer Teile Italiens die spanischen Nebenlande gewonnen und hatte eine gleich hohe Machtposition inne wie Frankreich. Nach einem aus der Phy-sik übernommenen Modell von Newton (1643-1727) wurde unter Beteili-gung Englands ein europäisches Gleichgewicht zwischen den Großmäch-ten hergestellt und dieses zur Leitidee des zukünftigen Europa erhoben. So herrschte auch im Rheinland zwei Jahrzehnte lang Frieden. Dieser endete jedoch 1740 mit dem Ausbruch des Österreichischen Erbfolgekrieges (1740- 1748), ausgelöst durch den frühen Tod des deutschen Kaisers Karls VI.

Innerhalb Deutschlands war die Position der Donaumonarchie bis zum Ausbruch dieses Krieges, zunächst unangefochten. Karls VI. Tochter, Ma-ria Theresia, wurde zwar in allen deutschen Landesteilen anerkannt, mußte ihre politische Existenz aber gegen äußere Mächte verteidigen.
Friedrich der II. von Preußen, nach dem Tode seines Vaters Friedrich Wil-helm I. (1713 – 1740) im gleichen Jahr wie Maria Theresia in Österreich ebenfalls 1740 zum neuen preußischen König ernannt, war getragen von dem Wunsche, die Machtposition seines Staates zu vergrößern und mar-schierte in Schlesien ein. Bei den Auseinandersetzungen zwischen Österreich und Preußen, in die in den kommenden Jahrzehnten auch die Nachbarstaaten in wechselnder Allianz einbezogen wurden, litt vor allem die Bevölkerung der kleineren geistlichen und weltlichen Territorien des territorial zersplitterten Deutschland, auch wenn ihre Landesherren mit ihrer Schaukelpolitik wechselnder Koalitionen für ihre meist teure Hofhaltung Subsidien gewannen.

Zu ihnen gehörte auch das, an der Westgrenze des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gelegene, Kurfürstentum Köln. Bis hierher zum Rhein hatte in den vergangenen Jahrzehnten bereits die Begehrlichkeit Ludwigs XIV. gereicht, der mit Hilfe seiner sogenannten Reunionen ver-suchte, die französische Ostgrenze auf Kosten des deutschen Reiches zu erweitern. Jahrzehnte lang wurden die Gebiete des linksrheinischen Ober- und Mittelrheins sowie der Eifel von französischen Truppen besetzt gehalten. Auch in der Regierungszeit von Clemens August, kam es immer wieder – zum Schaden der Bevölkerung – zur Einquartierung oder zum Durchmarsch fremder, vor allem französischer Truppen, je nachdem mit welcher Großmacht oder Allianz der Kölner Kurfürst gerade koalierte. Immer wieder beschwerte sich die Bevölkerung Kurkölns über die schwere Last, die sie durch die Winterquartiere der französischen Truppen auszuhalten hatte. Clemens August war insbesondere besorgt, daß der Preußenkönig von seinen am Niederrhein gelegenen Besitzungen um Kleve ins Kurfürstentum Köln einfallen könnte.

Nachdem nun die kulturhistorischen und politischen Rahmenbedingungen zur Beurteilung Kurkölns in der Zeit der Aufklärung und des aufgeklärten Absolutismus wiedergegeben worden sind, soll die Entwicklung von Wirtschaft, Verwaltung und Politik im Kurfürstentum Köln der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts aufzeigen, in welcher Weise und Intensität es Kurfürst Clemens August möglich war, auf den Zeitgeist zu reagieren.



III. Verwaltung und Wirtschaft im Kurfürstentum Köln zur Zeit des Erzbischofs Clemens August

Von allen Kölner Landesherren ist den Rheinländern – insbesondere den Kölnern, Bonnern und Brühlern – der Wittelsbacher Kurfürst Clemens August am tiefsten im Gedächtnis verhaftet geblieben. Dabei ist das Urteil über ihn durchaus geteilt.
Die meisten sehen in ihm vor allem den großzügigen Kunstmäzen, unter dessen Regierung die (vor allem französische) Kultur zu hoher Blüte ge-langt ist oder den großen Liebhaber der Jagd und des Theaters, der selbst als Schauspieler in Stücken von Molière oder Voltaire auftrat.

Andere wiederum sehen in ihm den Verschwender, der für sein fürstliches Gepränge und seinen Luxus, insbesondere die, dem französischen Hof nach-empfundene Bautätigkeit – den Bauwurm (cette héroique contagion de bâtir, wie es ein Zeitgenosse nannte) – Unsummen an Staatseinkünften und Steuern ausgab, statt sie für den Aufbau einer zeitgemäßen Wirtschaft und Verwaltung zu nutzen.

Sie beklagen die Geldknappheit als Folge des aufgeblähten fürstlichen Hofes, die oft zur Vernachlässigung dringender Staatsaufgaben führte. Das Ausmaß des Aufwandes für den Unterhalt der fürstliche Hofhaltung zeigt der in deutscher und französischer Sprache erschienene Hofkalen-der , in welchem die Hofmeister, Kämmerer, Marschälle, Stallmeister, Küchenmeister, Silberkämmerer, die große Zahl von Kammerherren, Pagen, Lakaien, Musikanten, Jägern, Köchen usw. verzeichnet sind.

Rechnet man die Geldmittel für die zahlreichen Hoffeste und das Haupt-vergnügen des Fürsten, die Jagd ( Parforcejagd, Falkenjagd, Entenschie-ßen, Auerhahnbalzen), bei der Hunderte von Pferden und Hunden zum Einsatz kamen , hinzu, so kann man die Kosten für den betriebenen Auf-wand erahnen.

Das Urteil bekannter Historiker wie Justus Hashagen oder Max Braubach ist vernichtend. Ersterer spricht von der »heillosen Mißwirtschaft, in der die Arbeitsscheu, die Vergnügungs-, Verschwendungs- und Reisesucht, und die unberechenbare Launenhaftigkeit des Fürsten die Korruption zu üppiger Blüte kommen ließ«.

Nach dem Urteil Braubachs ist Clemens August »ein eitler Grandseigneur, der seine Aufgabe darin sah, seine Würde als Hirte über ein halbes Dutzend Bistümer durch übertriebenen Prunk zu dokumentieren. ... Der Mäzen der Künstler, aber nicht der Vater des Landes«.

Zudem war der Kölner Kurfürst, als Vorkämpfer der katholischen Kirche, zu seiner Zeit als sehr intolerant bekannt. So schrieb z.B. der preußische Resident am 19.Juli 1756 an seinen König: »Der Erzbischof ... sieht mit der reinsten Herzensfreude der nahe stehenden Ausrottung der Protestanten entgegen und dem Triumphe der katholischen Kirche, die am Ende den Teufel unter ihre Füße treten wird... .«

Auf den folgenden Seiten soll nun versucht werden, anhand zeitgenössi-scher Zeugnisse und neuerer Literatur, dieses Urteil über den Kölner Er-zbischof Clemens August zu erhärten oder abzuschwächen. Zu Beginn des Beitrages wurde bereits darauf verwiesen, daß die Verwaltung sowie auch die Verfassung der verschiedenen Teile des Kurfürstentums unterschied-lich waren.

Das am linken Niederrhein um Köln gelegene Kerngebiet des Fürstentums, das Erzstift, war zweigeteilt, in ein Unter- und ein Oberstift. Verwaltung und Rechtsprechung des Unterstifts umfaßten die Gebiete nördlich, des Oberstifts südlich von Köln. Die Landeshoheit über diese beiden Gebietsteile besaß der Erzbischof von Köln.
Die erzbischöflichen und kurfürstlichen Rechte mußte er erwerben. Dazu bedurfte es der Wahl durch das Kölner Domkapitel und der Bestätigung durch den Papst. Mit den weltlichen Rechten wurde er durch den Kaiser belehnt. Danach regierte der Kurfürst so gut wie unabhängig, denn die Reichsgewalt hatte im 18. Jahrhundert an Kraft verloren. Außerdem waren den Kurfürsten durch die Goldene Bulle Karls IV. 1356 Vorrechte vor allen anderen deutschen Fürsten eingeräumt worden. Allerdings wurde ihre Herrschaftsgewalt durch die Landstände (Domkapitel, Grafen, Ritter und Städte) deutlich eingeschränkt, die in allen wichtigen Regierungs- und Verwaltungsangelegenheiten zu Rate gezogen werden mußten. Kriegsführung und Steuererhebung des Kurfürsten bedurften ihrer Einwilligung.

Der Erzbischof war dem Domkapitel gegenüber verpflichtet, über den Staatshaushalt jährlich Rechenschaft abzulegen. Dieses konnte von sich aus den Landtag einberufen, der Erzbischof dagegen bedurfte der Geneh-migung des Kapitels. Auf Grund der Machtstellung des Kölner Domkapi-tels blieben die Verhältnisse auch weiterhin so, als Papst Innozenz XII. 1695 die sogenannten Wahlkapitulationen, in denen sich jeder Erzbischof eidlich dazu verpflichten mußte, die Rechte des Domkapitels einzuhalten, untersagt und sich Kaiser Leopold I. 1698 diesem Verbot angeschlossen hatte. Neben dem Domkapitel waren als zweiter, dritter und vierter Stand die Grafen, Ritter und Städte vertreten. Die Interessen des Kurfürsten wurden auf dem Landtag, der jedes Jahr für sechs Wochen in Bonn tagte, durch einen commissarius perpetuus wahrgenommen. Da sich Köln in der Schlacht von Worringen im 13. Jahrhundert die Unabhängigkeit von der bischöflichen Gewalt erstritten hatte, residierte der Erzbischof seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Bonn. Allerdings besaßen die Kurfürsten von ihren ehemaligen Regierungsrechten in Köln noch die hohe Gerichtsbarkeit.

Der Bonner Hofstaat des Kurfürsten war bereits durch den Vorgänger von Clemens August, den Kurfürsten Joseph Clemens (1688 - 1723) absolutis-tisch umgestaltet und für die Belange der fürstlichen Repräsentation und Zurschaustellung fürstlicher Würde im Rahmen einer verfeinerten Hofkultur hergerichtet worden.

An Hand des Hofkalenders von 1760, also zu Ende der Regierungszeit von Clemens August, läßt sich der gesamte Hofstaat des Kölner Kurfürsten nachzeichnen. Dies ist schon deshalb interessant, weil ihm – nach Aussa-gen der Kenner dieser Epoche – kein zweiter Hof in Nord- und West-deutschland an Umfang und Glanz gleichkam. An seiner Spitze stand, als höchster Beamter des Bonner Hofes, der Obrist – Landhofmeister. Un-ter seiner Oberleitung gliederte sich der Hofstaat in vier Stäbe.

Am umfangreichsten und bedeutsamsten war das Amt des Obrist – Hof-meisters. Dieser war zugleich Vizedechant des Domkapitels, Erster Minister und commissarius perpetuus beim Landtag. Er war zuständig für die Kapelle und die Musik, die Ärzte, die Leibgarden des Kurfürsten mit 100 Hatschierern und 50 Trabanten . Ihm unterstanden, als Leiter des Hof - Burg - Amtes, auch der Burggraf der Bonner Residenz und die Burggrafen bzw. Verwalter der kurfürstlichen Lustschlösser, die von einem eigenen Intendanten abhängigen, für die Einrichtung der Schlösser zuständigen Garde Meubles mit den Hofmalern, Buchdruckern, Juwelieren, Goldschmieden und Gärtnern, das Oberjägermeister- amt und das Hof-Bau-Amt.

Der Stab des Obrist - Kämmerers umfaßte 285 im persönlichen Dienst des Kurfürsten stehende adelige Kämmerer, von denen 111 ihr Amt versahen, die übrigen ihren Titel gegen ein Entgelt gekauft hatten.

Dem dritten Stab, dem des Obrist – Marschalls, unterstanden 19 Truchsesse (Vorsteher des Tafeldienstes bei Hofe; Anm. d. Verf.), das Hofküchenamt mit 26 Personen, das Hofkelleramt und das Ober- Silber - Kämmerlingsamt.

Der vierte Stab war dem Obrist – Stallmeister unterstellt. Er umfaßte die Ausbildung der Edelknaben durch einen Instruktor, je einen Sprach-, Tanz- und Fechtmeister sowie die Reitschule, das Stallamt und das Futtermeister-amt mit Trompetern, Lakaien und Heiducken .

Mit den vier aus dem Mittelalter überlieferten und erblichen Hofämtern des Hochadels (Erbhofmeister, Erbmarschall, Erbtruchseß, Erbkämmerer), die sich in Kurköln bis ins 18. Jahrhundert erhalten haben, war kein regelmäßiger Hofdienst mehr verbunden.

Seit dem Mittelalter waren die Erzbischöfe durch das Domkapitel, später auch Mitglieder der Ritterschaft oder Gelehrte beraten worden.

Im Jahre 1469 schuf man durch die Bestellung von vier Räten eine Art Ministerium, verbunden mit der Kanzlei, deren Vorsitzender einer der Räte war und schließlich 1597 einen Hofrat als oberste Regierungs- und Justizbehörde. Diesem ständigen Rat, dessen Vorsitz der Obrist - Hofmeister als Präsident hatte, wurde die eigentliche Verwaltung der Untertanen anvertraut. Wichtige Entscheidungen der großen, vor allem internationalen Politik aber, wurden innerhalb eines, je nach Bedarf zusammengesetzten Gremiums gefällt oder der Kurfürst behielt sich, nach Beratung mit einem sachkundigen Domherren oder Rat, die Entscheidungen selbst vor. Spätestens zu Beginn der Regierungszeit des Kurfürsten Max Heinrich (1650 – 1688) existiert ein, über dem Hofrat stehender Geheimer Rat, dem der Kanzler als ständiges Mitglied angehörte und bei dessen Beratungen, bei Bedarf, Domherren hinzugezogen wurden. Schon während der Jahrzehnte vor der Regierungszeit des Kurfürsten Clemens August wurden nur wenige Vertraute in die große Politik eingeweiht. Da der Geheime Rat nur selten zusammentrat, muß angenommen werden, daß die großen Entscheidungen der Politik vor allem in Einzelbesprechungen gefällt worden sind.

Schon manche Vorgänger des Kurfürsten Clemens August hatten wichtige politische Entscheidungen von Persönlichkeiten ihres besonderen Vertrauens ausführen lassen. Der Groß- oder Obristhofmeister Franz Egon von Fürstenberg, der erste kurkölnische Premierminister zur Zeit Max Heinrichs (1650 – 1688), den dieser beinahe unumschränkt regieren ließ oder der Obristkanzler und ehemalige Geheime Rats-Kanzler Johann Friedrich Karg von Bebenburg, der zur Zeit von Joseph Clemens (1688 – 1723), wie dessen Bruder meinte, „das gesamte Conseil“ in seiner Person vereinigte und nach dessen Tod 1719 – nach Max Braubach – das ganze politische System zusammenbrach, sind nur Beispiele.

Auch Kurfürst Clemens August hatte zu Beginn seiner Regierungszeit in Köln seinen Ersten Minister, den westfälischen Freiherrn Ferdinand von Plettenberg, mit einer ungewöhnlichen Machtfülle ausgestattet. Dieser hatte seinem Landesherrn schon bei der Ernennung zum Fürstbischof in Paderborn und Münster umsichtig zur Seite gestanden.

In der Zeit von 1723 bis 1733 leitete Plettenberg die gesamte Politik. Da-neben hatten die fünf Ämter des Geheimen Rats, Geistlichen Rats, Hof-rats, Kammerrats und Kriegsrats nur wenig Einfluß. Vom Geheimen Rat sagte ein zeitgenössischer Diplomat, »daß der Conseil, zu dem 35 adelige und 13 gelehrte Räte zählten, keinerlei Realität habe, da er niemals zusammentrete, .. «.

In diesen zehn Jahren wurde die Außenpolitik von Plettenberg und seinem Kabinett im Alleingang bewältigt, zur Verwaltung der fünf Fürstentümer berief er, zu seiner Unterstützung, 1729 einen Rat. Der Kurfürst konnte sich im Vertrauen auf seinen Minister seinen Interessen widmen, der Jagd und dem Bauen. Es war die Zeit, in der sich das Kurfürstentum in seinen Entscheidungen ganz der Politik des Deutschen Kaisers anschloß.

Als der Erste Minister Plettenberg im Frühsommer 1733, im Zusammen-hang mit der Roll-Affäre in Brühl, gestürzt wurde, veränderte dieses das Regierungssystem sowie insbesondere die Richtung der Außenpolitik vollständig. In Ermangelung eines Beraters vom Format Plettenbergs, und selbst auf sein hohes Amt ungenügend vorbereitet, war der Kölner Kurfürst nicht in der Lage, die Politik angemessen zu leiten. An die Stelle dieses Ministers traten viele unterschiedlich qualifizierte und z.T. von äußeren Mächten gesteuerte Berater. So konnte sich die nach dem Ausscheiden Plettenbergs eingeführte Konferenzregierung nicht bewähren. Dabei lag die Schuld – wie Max Braubach ausführt – weniger am politischen System, als vielmehr an den Verhältnissen am kurfürstlichen Hof und dem politischen Unverstand des Landesherrn selbst.

Kurköln wandte sich von der Partei des Kaisers ab und geriet bereits 1733 für ein gutes Jahrzehnt unter bayerisch – pfälzischen und damit auch fran-zösischen Einfluß. Auch in der Zeit von 1744 bis 1751, nach dem Schei-tern des wittelsbachischen Kaisertums Karls VII., hat der Kurfürst noch mehrfach die politische Seite gewechselt. Dabei ließ er sich zuweilen, u.a. der Subsidien wegen, auf ein doppeltes Spiel zwischen den mächtepoliti-schen Gruppierungen ein.

Erst 1756 kam es zu einer Verständigung zwischen Österreich und Frank-reich und zu einer Umgruppierung der Allianzen gegen Preußen und Han-nover – England.
Wie sehen nun die wirtschaftlichen Folgen der beschriebenen Landes- und Verwaltungspolitik im Kurfürstentum Köln aus. Hat es Clemens August verstanden, die Wirtschaft im Sinne des zeitgemäßen, aufgeklärten Absolutismus zu aktivieren?

Zunächst muss festgehalten werden, daß das kleine linksrheinische Kur-köln, inmitten von rund 150 Kleinterritorien am Rhein, in der Zeit des Merkantilismus und des aufgeklärten Absolutismus durch einige Beson-derheiten der Lage wirtschaftlich benachteiligt war. So konnten die komp-lizierten territorialen Besitzverhältnisse den Handel belasten.

In dieser Zeit der wirksamen Außengrenzen, von Handelssperren und ei-nem differenzierten System von Zoll- und Steuerregelungen war es von großem Nachteil, nur ein kleines Hinterland zu besitzen, denn man war um so mehr von dem Wohlwollen und der Kooperation der Nachbarräume abhängig. So verbot der Kurfürst – im Gegenzug zu dem Beharren der Stadt Köln auf ihrem Stapelrecht und obwohl seine Untertanen in einem Ra-dius von bis zu 40 km auf Kölner Lieferungen angewiesen und auf diesen Absatzmarkt hin seit Jahrhunderten orientiert waren – den Handel mit der Reichsstadt . Er verbot den Export von Getreide und Brennholz dorthin und den Import von Wollstoffen, Lederwaren und Tabak aus Köln .

In Ermangelung eigener Rohstoffe spielen eine effektive Verwaltung und die Wirtschaftspolitik eines Landes eine um so wichtigere Rolle. Hierzu gehört, wie an anderen, nicht von der Natur mit Reichtümern ausgestatte-ten Höfen der Zeit – trotz der barocken Vorbilder ringsum – beispielhaft vorgelebt wurde, eine gewisse Sparsamkeit.

Wie bereits festgestellt, wurden zur Zeit von Clemens August jedoch Un-summen von Steuergeldern für dessen aufwendige Lebensführung, die Hofhaltung, seine Schloßbauten und die Jagd benötigt . Dabei soll nicht übersehen werden, daß diese aufwendige Lebensführung dem Fürsten nicht nur zum Vergnügen diente. Im Zeitalter des Barock und Rokoko wird sie auch psychologisch als politisch äußerst wirksames und deshalb unentbehrliches Mittel eingesetzt, die Machtposition des Herrschers zu festigen. Die Jagd z.B. versorgte die vielen Personen des Hofes gleichzeitig mit Wildbret, die Felder wurden gegen Wildschaden geschützt und Raubtiere wurden erlegt.

Aber die Folgen dieser Lebenshaltung, vor allem die finanzielle Not, die auch nicht durch die z.T. hohen Subsidien ausgeglichen werden konnten, derentwegen Clemens August immer wieder politische Bindungen einge-hen mußte, sind für das kurkölnische Territorium verheerend.

Diese politischen Vereinbarungen hatten häufig Truppeneinquartierungen zur Folge. Diese Truppen, die von der ländlichen Bevölkerung mitversorgt werden mußten, zogen marodierend durchs Land und zerstörten die Feldfrucht.
Aber die Bauern litten nicht nur unter den Kriegslasten und Kriegsfolgelasten. Sie wurden auch in hohem Maße zu den Bau- und Jagdfronen zum Schaden ihrer eigenen Landwirtschaft herangezogen.

Zu den Baufronen – die nur dann eine Rolle spielten, wenn der Landesherr mal wieder ein Schloß in der Stadt oder eine „kleine Nebenresidenz“ (wie z.B. in Brühl) baute und Clemens August baute bekanntlich ununterbro-chen und benötigte dazu die männliche Bevölkerung ganzer Dorfschaften – gehörten die ausgedehnten Bodenarbeiten und der, oft über größere Dis-tanzen erfolgende Materialtransport.

Eine Vorstellung von den ausgedehnten Jagdfronen in dieser Zeit liefert eine kurze Auflistung der geforderten Leistungen. Der Historiker Jürgen Kuczynski nennt u.a. Bahnschleifen in den Waldungen für das Wildbret, Mähen, Dörren und Wegbringen des Waldgrases, Beiführung des Futters für das Wild im Winter, chausseemäßige Anlegung und Unterhaltung der Jagdwege. Dabei darf nicht vergessen werden, daß die Bauern auch an Sonn- und Feiertagen oder wenn die Feldarbeiten am notwendigsten war-en, hinaus mußten. Es wurde geklagt, daß die armen Leute des öfteren im kalten Winter bei Schnee oder starkem Regen mehrere Tage und Nächte um des Jagens willen fern von ihren Häusern in den Wäldern liegen muß-ten und erbärmlich froren.

Die andauernde Finanznot in Kurköln verhinderte auch den dringend not-wendigen Ausbau des für den Handel so wichtigen Straßennetzes im Ober- und Unterstift des Kurfürstentums obwohl der Personen- und Warentransport auf den wenigen befestigten Straßen bereits damals mit einer Maut belegt wurde.
Zwar war in dieser Zeit selbst auf so kleinen Flüssen wie der Erft mit Hilfe flacher Boote der Schiffsverkehr möglich. Der Überlandverkehr auf den Flüssen reichte aber, ohne den gleichzeitigen Transport von Gütern auf einem ergänzenden Netz von witterungsbeständigen Landstraßen, so wie es bereits in benachbarten Territorien angelegt worden war, für den Warentransport bei weitem nicht aus.
So blieb das Straßennetz in Kurköln, bis zum Regierungsantritt des Nach-folgers im Amt, des aus den Reihen des Domkapitels berufenen Kurfürsten Max Friedrich (1761 – 1784) von Königsegg, in bedauernswertem Zustand.
Diese mangelhafte Infrastruktur belastete den Fuhrverkehr nachhaltig. Der Unterschied des Straßenzustandes war im Vergleich zu dem Straßennetz in den nördlicher gelegenen preußischen Gebieten um Kleve so groß, daß sich der Warenstrom z. T. auf diese verlagerte und sich Clemens August wegen der sinkenden Zolleinnahmen hierüber bei der preußischen Provinzregierung beschwerte. Die durch die Glaubensverfolgungen und die unterschiedlichen politischen Aktionen bewirkten Truppenbewegungen in Kurköln, z.B. während des Österreichischen Erbfolgekrieges (1740 – 1748) und Siebenjährigen Krieges (1756 – 1763), die den Handel zusätzlich belasteten, lösten Unruhe aus und führten zur Abwanderung von Unternehmern in tolerantere, friedlichere und wirtschaftlich aktivere Nachbargebiete.

Während die Bevölkerung in den wirtschaftlich dynamischeren Nachbar-räumen, z.B. im heutigen Dreiländereck – mit den Zentren Monschau, Verviers, Eupen und Aachen – , am Niederrhein und im Bergischen Land wuchs, bleibt das Kurfürstentum Köln, im Vergleich, dünn besiedelt.

Die Märkte veränderten sich. Arbeitskräfte, die im Verlagswesen für Kre-felder Unternehmer tätig sind, wohnten auch auf kurkölnischem Gebiet. Preußische Behörden verlangten 1743 deshalb sogar, allerdings erfolglos, daß diese „ausländischen Arbeitskräfte“ auf preußisches Territorium übersiedeln sollten.

Auch in Kurköln begann man zur Zeit von Clemens August in unterschiedlichen Gewerben, allerdings mit geringem Erfolg, gemäß der merkantilistischen Marktgesetze, handwerkliche Tätigkeiten unter einer Leitung und in einer Werkstatt, mit Hilfe der Arbeitsteilung, in Manufakturen zu Fertiggütern neu zusammenzufassen. Derartige Betriebsformen, in denen Handwerk, im Verlag organisierte ländliche Heimarbeit und zentralisierte Betriebsformen zu Endprodukten zusammengefügt wurden, nannte man »Fabrique«.Versuche der Gründung einer Spiegelglas- und Porzellanmanufaktur misslangen in der kurfürstlichen Residenzstadt Bonn ebenso wie die Gründung einer Tapetenfabrik. Mehr Erfolg hatte Clemens August mit Produkten, die direkt im Zusammenhang mit seiner Hofhaltung standen, diese – wie die Bonner Fayenceindustrie oder die Poppelsdorfer Savonneriefabrik – erhielten z.T. sogar einen kurfürstlichen Zuschuss.

Das Gewerbe nahm unter dem Einfluß der Residenz in Bonn einen gewis-sen Aufschwung. Es wurden vor allem Luxusgüter geschaffen.
Bald jedoch kam es zwischen Handel und Handwerk zu Auseinanderset-zungen. Wie überall im Kurfürstentum und auch in der Reichsstadt Köln selbst, gelang es auch in Bonn kaum, den Einfluß der Zünfte zurückzud-rängen. Obwohl sie ihre Rechte von den politischen Organen der Städte erhielten, versuchten die Zünfte, sich abzuschließen, d.h. die Zahl der Meister zu begrenzen. Zugelassen zur Zunft waren allein die Söhne, Schwiegersöhne und Gatten einer Meisterwitwe, Fremde wurden ausge-schlossen. Zwischen den Zünften, dem Rat der Städte, den verschiedenen Schichten der Gesellschaft und dem Landesherrn kam es immer wieder zu Zwistigkeiten. Auf den Ebenen der Verwaltung und der Wirtschaftspolitik herrscht ein vielfaches Durcheinander.

Max Braubach urteilt im Rückblick auf die Regierungszeit von Clemens August enttäuscht, wenn er feststellt, daß die Regierung des Kurfürsten zwar vielfach wechselt und experimentiert, daß sie aber den Forderungen der Zeit kaum Rechnung trägt.

Diese Aussage wird auch durch die Schwerpunktsetzung innerhalb der von Clemens August verabschiedeten Polizeigesetzgebung bestätigt, in welcher viele zentrale Bereiche von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung geregelt werden. In seiner Studie über die 345 darin enthaltenen „Verordnungen“ stellt der Verfasser Karl Härter fest, daß der Anteil von Normen zu den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsordnung und Landwirtschaft, im Vergleich zu Gesetzgebungen anderer Länder der gleichen Zeit, gering ist, derjenige in direktem Bezug zu Jagd, Wilderei und Jagdfreveln dagegen erstaunlich hoch.





Auch er schließt mit der Feststellung, daß das Kölner Kurfürstentum selbst in der Mitte des 18. Jahrhunderts, im Gegensatz zu anderen der Zeit, noch lange nicht zu einem einheitlichen, aufgeklärten »Territorialstaat« zusammengewachsen war und seine für die Zeit »extreme Form ständischer Herrschaft« eine rechtliche, verwaltungsmäßige und wirtschaftliche Homogenisierung mittels Policeygesetzgebung sogar teilweise verhinderte.
Aktualisiert ( Sonntag, 31. August 2008 um 14:34 )
 
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