Der Bereich des Versicherungsrechts ist vielfältig und führt häufig zu juristischen Fragen und Problemen. Aufgrund der dezidierten Rechtssprechungsfülle, insbesondere hinsichtlich der sogenannten Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers, sind die Rechte gegen Versicherungsunternehmen ohne anwaltliche Hilfe nur schwierig durchzusetzen. Wir vertreten Sie sowohl bei der Abwehr von unberechtigten Rückforderungsansprüchen seitens der Versicherung als auch bei der Durchsetzung von Ihren Ansprüchen gegenüber dem Versicherungsunternehmen z.B. durch Erhebung einer Deckungsklage.
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