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Verwaltungsrecht
Kanzlei Redmer Verwaltungsrecht(Die Gesamtheit der Rechtssätze, welche die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung regeln)

Der Streit zwischen Bürger und Behörde wird seitens der Behörde in aller Regel mit einer einseitigen Entscheidung beendet. Trotz der oft anzutreffenden Meinung, die Behörde „wird schon alles richtig machen“, zeigen sowohl die Lebenswirklichkeit als auch die anwaltliche Praxis jedoch leider häufig, dass dies gerade nicht der Fall ist.

Denn die behördlichen Entscheidungen weisen des öfteren formelle oder/und materielle Fehler auf, die zur Rechtswidrigkeit führen können.

Die besondere Gefahr für den Bürger in diesen Fällen besteht aber darin, dass auch rechtswidrige Entscheidungen bei Untätigkeit des Betroffenen von der Behörde durchgesetzt werden können. Im Gegensatz zu Privatpersonen benötigt die Verwaltung vor Einleitung der Zwangsvollstreckung nämlich nicht die Inanspruchnahme sonstiger staatlicher Stellen, zum Beispiel eines Gerichts. Die Verwaltung schafft sich ihre „Urteile“ (Titel) durch Erlass eines Verwaltungsaktes selbst.
Daher ist es gerade in diesem Rechtsbereich besonders wichtig, entsprechende Maßnahmen der Verwaltung frühzeitig überprüfen zu lassen und gegebenenfalls sofort tätig zu werden.

Aufgrund meiner Lehrtätigkeit an der Fachhochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung, im Rahmen derer ich die dortigen Beamten im Fach „Verwaltungsrecht“ unterrichte, sind mir die entsprechenden Probleme sowohl in ihren Ursachen als auch in ihren Lösungsmöglichkeiten besonders präsent, daher stehe ich Ihnen bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung und selbstver-ständlich auch bei eventuell erforderlichen Maßnahmen mit Rat und Tat zur Seite.
 
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