

| Verkehrsrecht |
Das Verkehrsrecht umfasst viele thematische Einzelbereiche und erfordert Spezialisten mit umfangreichem Wissen, entsprechender Ausbildung und ständiger Fortbildung. Diesem Umstand wurde durch die Einführung des „Fachanwaltslehrgangs Verkehrsrecht“ nunmehr Rechnung getragen. Nicht nur die Unfallregulierung ist hierbei ein weites Betätigungsfeld der Kanzlei. Gerade in diesem Bereich sollte die Schadensabwicklung nicht der gegnerischen Haftpflichtversicherung überlassen werden, denn diese zahlt in der Regel nur auf Ansprüche, die auch geltend gemacht werden. Viele potentielle Ansprüche sind demjenigen, der durch einen Unfall geschädigt wurde, aber nicht bekannt, so dass diese auch nicht angesprochen werden. Das kostet Geld, Ihr Geld! Vor allem bei Verletzungen des Geschädigten und der Frage nach der Höhe des Schmerzensgeldes oder des sogenannten Haushaltsführungsschadens steht der Einzelne der gegnersichen Versicherung häufig hilflos gegenüber. Auch dies kostet neben Nerven bares Geld, Ihr Geld! Auch im täglichen „Kampf gegen Knöllchen“ oder im Bereich des Verkehrsstrafrechts bestehen für den ensprechend ausgebildeten und erfahrenen Anwalt vielfältige Überprüfungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Sprechen Sie uns an! Als Absolventin des „Fachanwaltslehrgangs Verkehrsrecht“, Vertrauensanwältin des AvD sowie Schwacke-Vertragsanwältin steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Redmer zur Seite. Bußgeldrechner des AvD |